Mietvertrag für Garagen und Stellplätze
Zwischen
Frau
Monique Schreiber
Am Sonnenrain 17/1
74909 Meckesheim
(nachfolgend „Vermieter“ genannt)
und
Vorname _____________________________________
Nachname _____________________________________
Straße, Hausnummer _____________________________________
PLZ _________ Ort _____________________________________
(nachfolgend „Mieter“ genannt)
wird folgender Mietvertrag geschlossen:
§ 1 MIETGEGENSTAND:
Der Vermieter vermietet dem Mieter folgende(n) Halle/ Hallenstellplatz/Garage/Stellplatz/
Lagerbox zum Abstellen eines Fahrzeugs oder zur Nutzung als Lagerfläche:
Ort des Stellplatzes:
Garagenpark
74915 Waibstadt
Felix-Wankel-Str. 13
Die Halle/der Hallenstellplatz/die Garage/der Stellplatz/die Lagerbox/die Lagerfläche ist wie
folgt gekennzeichnet:
Hallengröße/Stellplatzgröße/Garagengröße:
_______________ ______________ ___________________ _________________
Standard (3x6 mtr) Groß (3,5x8 mtr) Doppelgarage (7x8 mtr) (Stellfläche im Freien)
__________________ _____________________ _____________________
Lagerbox (2,2x3 mtr) Lagerbox (2,2x4 mtr) Dreier-Garage (6 x 9 mtr)
__________________ _____________________
Halle (8 x 8 mtr) Hallenstellplatz (4 x 8 mtr)
Garagen/Lagerbox Nr: ____________
§ 2 MIETZEITRAUM:
Das Mietverhältnis beginnt am ______________
§ 3 MIETE UND NEBENKOSTEN :
Miete:
Der monatliche Mietzins beträgt in Euro______________
in Worten:________________________________ zuzüglich der Umsatzsteuer von 19%.
Der Mietzins ist monatlich im Voraus, bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats an
den Vermieter auf folgendes Konto zu entrichten:
Kontoinhaber: Monique Schreiber
IBAN: DE87 6725 0020 1003 5004 00
BIC: SOLADES1HDB Sparkasse Heidelberg
Umsatzsteuernummer: 44218/24705
Nebenkosten:
Jede Halle/Garage verfügt über einen eigenen Stromzähler. Der Strom wird nach Verbrauch ab-
gerechnet. Kosten für die Beleuchtung der Allgemeinfläche, Grundsteuer, Gebäudeversicherung,
Abwasser/Regenwasser, Grundstückhaftpflichtversicherung sowie evtl. anfallende Kosten für
Winterräumdienst werden auf alle Mietparteien umgelegt und
mit einer Pauschale von
Euro____________ pro Monat berechnet zuzüglich der Umsatzsteuer von 19%.
Die Grundstückspflege sowie Wartungsarbeiten trägt der Vermieter.
§ 4 KÜNDIGUNG:
Das Mietverhältnis kann von beiden Parteien spätestens am dritten Werktag eines
Kalendermonats zum Ende des nächsten Kalendermonats gekündigt werden, außer es wurden
in §11 andere Vereinbarungen getroffen.
Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, sofern eine der folgenden Bedingungen
erfüllt ist:
• der Mieter ist mit mehr als zwei Monatsmieten im Rückstand
• der Mieter nutzt das Objekt vertragswidrig
• der Mieter hat das Objekt ohne Zustimmung des Vermieters an Dritte überlassen
§ 5 HAFTUNG:
Das Einstellen des Fahrzeuges erfolgt auf Gefahr des Mieters. Der Vermieter haftet
insbesondere nicht für Brand, Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeuges oder der ein-
gestellten Gegenstände sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den
Vermieter verursacht wurde.
Der Mieter haftet für Verunreinigungen durch Öl oder Benzin, sowie für alle Schäden, die bei
der Benutzung der Halle/Garage/des Stellplatzes/Lagerplatzes oder infolge der Nichtbeachtung
vertraglicher oder gesetzlicher Vorschriften durch ihn schuldhaft verursacht werden. Selbiges
gilt für Personen, denen er die Benutzung seines Kraftfahrzeuges bzw. der Halle/Garage/des
Stellplatzes/der Lagerbox gestattet hat. Dies betrifft insbesondere nicht versichert abgestellte
Fahrzeuge.
§ 6 BENUTZUNG DER MIETSACHE:
Für eine abweichende Nutzung der Mietsache als zu den in § 1 bestimmten Zwecken ist die
vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters einzuholen. Dies gilt insbesondere für
eine Gebrauchsüberlassung an Dritte. Bei der Benutzung der Garage/des Stellplatzes ist der
Mieter verpflichtet, die einschlägigen sicherheitsrechtlichen Vorschriften über die Lagerung
von brennbaren Gegenständen zu beachten und die allgemein übliche Sorgfalt zu beachten.
Die Garagen sind bei Überlassung fabrikneu. Bauliche Veränderungen insbesondere das
Anbohren der Wände bedarf der Genehmigung des Vermieters. Auto- und Motorwäsche
sowie Müllentsorgung sind auf dem gesamten Gelände nicht zulässig. Ölwechsel und
Lackierarbeiten sind in den geschlossenen Räumen und auf den Verkehrsflächen nicht gestattet.
In allen Gebäuden und Räumen besteht auf Grund der Brandgefahr Rauchverbot.
Evtl. anfallende Abfälle muss jeder Mieter selbst entsorgen.
Beim Verlassen des Geländes ist dieses gegen unbefugtes Betreten zu schützen,
die Tore sind zu verschließen.
§ 7 INSTANDHALTUNG DER MIETSACHE:
Der Mieter trägt für die Reinigung und Sauberhaltung der Garage/des Stellplatzes/der Lagerbox
Sorge.
Zeigt sich ein wesentlicher Mangel der Mietsache oder wird eine Vorkehrung zum Schutze
der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies
dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
§ 8 SCHLÜSSEL:
Der Mieter erhält vom Vermieter ___ Schlüssel (___ Zauntor und ___ Garagentor).
Eine Kopie der übergebenen Schlüssel ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters ist untersagt.
Der Verlust eines oder mehrerer Schlüssel ist dem Vermieter unverzüglich zu melden. Kosten, die
durch den Verlust des Schlüssels entstehen, trägt der Mieter, sofern er den Verlust zu verantworten
hat.
§ 9 BEENDIGUNG DES MIETVERHÄLTNISSES:
Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Halle/ die Garage/die Lagerbox
vollständig geräumt, gereinigt und mit sämtlichen, ihm überlassenen und von ihm zusätzlich
beschafften Schlüsseln zurück zu geben. Vom Mieter eingebrachte Einrichtungen sind zu entfernen.
§ 10 PERSONENMEHRHEIT ALS MIETER:
Sind mehrere Personen Mieter, so haften sie für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis
als Gesamtschuldner. Bezüglich etwaiger Ansprüche, die sich aus dem Mietverhältnis
ergeben können, sind sie Gesamtgläubiger.
§ 11 ZUSÄTZLICHE VEREINBARUNGEN:
Die Parteien des Mietvertrages vereinbaren zusätzlich zu den vorgenannten Vorschriften
noch folgende Vereinbarung:
____________________________________________________________________
Der Vermieter behält für den Notfall 1 Schlüssel.
Stellflächen vor Garagen oder Hallen werden nicht mitvermietet, dürfen jedoch kostenfrei
mitgenutzt werden, sofern sie nich anderweitig benötigt werden oder vermietet sind. Fahrzeuge
ohne Versicherungsschutz dürfen nicht dauerhaft abgestellt werden.
§ 12 NEBENABREDEN:
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Miete mit Nebenkosten:__________ Euro Umsatzsteuer:__________ Euro
Kosten gesamt :__________ Euro
Ort, Datum: ____________________________
__________________________________________
Unterschrift Vermieter Unterschrift Mieter